Krankenfahrten
Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Was Sie wissen sollten?
Grundsätzlich besteht die Übernahme der Kosten nur bei Beförderungen zu stationären oder ambulanten Behandlungen wenn diese zwingend medizinisch notwendig sind. Hierzu müssen Sie sich vom Hausarzt, bzw. behandelnden Arzt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ ausstellen lassen. Um Ihnen unnötige Kosten zu ersparen sollte diese zwingend vor Fahrtantritt vorliegen.
Ausgeschlossen sind bspw. Beförderungen zur Kurzzeitpflege, Erfragen von Befunden und das Abholen von Rezepten. Beachten Sie, dass die Beförderung vom Start- zum Zielort und zurück verordnet wurde. I.d.R. verordnet der Hausarzt die Hin- und der behandelnde Arzt die Rückfahrt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Beförderung in Anspruch nehmen zu können?
- die Beförderung muss liegend erfolgen
- eine fachlich-medizinische Betreuung ist notwendig
Welche Merkmale müssen auf der Verordnung vom Arzt gekennzeichnet sein?
- Verordnung und Genehmigung müssen als Transportmittel KTW, bzw. Krankentransportwagen vorweisen
- die Begleitung für eine fachlich-medizinische Betreuung muss vom Arzt vermerkt sein
- etwaige Wartezeit muss mit der Angabe der Zeit eingetragen sein
Ansprechpartner
Herr Maik Wagner
Telefon: 07141 120-236
Telefax: 07141 120-238
wagner(at)drk-ludwigsburg.de
Herr Turgut Oguztan
Telefon: 07141 120-237
Telefax: 07141 120-238
oguztan(at)drk-ludwigsburg.de
Seit 01.01.2019 - keine Genehmigung mehr erforderlich
- Schwerbehinderte, deren Schwerbehindertenausweis eines der Merkmmale "aG" für außergewöhnliche Gehbehinderung, "Bl" für Blindheit oder "H" für Hilflosigkeit
- Pflegebedürftige, deren Pflegegrad 4 oder höher aufweist, sowie Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 3, wenn eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt.
Patienten mit folgenden Merkmalen müssen die Verordnung weiterhin zur Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse vorlegen:
-
hochfrequente Behandlungen über einen längeren Zeitraum, z.B. Dialysebehandlung, Strahlentherapie, Chemotherapie
-
der Gesundheitszustand eine fachlich-medizinische Betreuung oder eine fachgerechte Lagerung benötigen, z.B. bei Dekubitus oder einer schweren ansteckenden Krankheit
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